Heiraten
Generell kann in jedem Standesamt in ganz Dänemark geheiratet werden.
Folgendes muss jedoch beachtet werden:
- mindestens 4 Tage Aufenthaltin Dänemark (Ausnahme: Kopenhagen = 3 Wochen).
- Vorlage der Geburtsurkunde, des Reisepasses oder des Personalausweises.
- vor der geplanten Hochzeit muss man Kontakt mit dem örtlichen Standesamt aufgenommen haben
- Ist ein Ferienhaus gemietet, so muss in der selben Gemeinde, in der das Haus liegt, geheiratet werden.
- Bei geschiedenen oder verwitweten Personen müssen verschiedene rechtskräftige Dokumente vorgelegt werden.
Heiraten ist in Dänemark sehr einfach. Es gibt Büros die sämtliche Formalitäten und Reservierungen erledigen und diesbezüglich Auskünfte erteilen.
Weitere Infos gibt es unter: www.daenemark.org und www.romantische-hochzeit.de
Haustiere
Tiere müssen mit einer Tätowierung oder einem Chip gekennzeichnet sein, um identfiziert werden zu können. Ebenso muss man den EU-Heimtierausweis dabei haben
Mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise in Dänamark müssen Hunde und Katzen gegen Tollwut geimpft werden. Erforderlich ist der internationale Impfausweis um die Tollwutimpfung nachweisen zu können. Die 30-Tage-Frist entfällt bei Haustieren, die regelmäßig einmal im Jahr geimpft werden. Für Hunde und Katzen unter drei Monate ist keine Tollwutimpfung erforderlich aber es muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorliegen, das zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf.
Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster, Hasen, Mäuse, Ratten, Schildkröten, Finken und Kanarienvögel können ohne jegliche Formalitäten eingeführt werden.
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier und Tosa dürfen nicht eingeführt werden. Das Verbot gilt ebenfalls für Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen.
Haustiere sind nn vielen Ferienhäusern willkommen! Viele Ferienhäuser sind besonders haustierfreundlich, daher haben die Grundstücke zb. mind. 1.000 m2 Fläche ohne angelegte Gärten.
Hunde sind am Strand vom 1. April bis 30. September an der Leine zu führen.
Telefonieren
Deutschland/Österreich/Schweiz >> Dänemark:
0045 + eine 8-stellige Teilnehmer-Nr.
Dänemark >> Deutschland/Österreich/Schweiz:
0049 bzw. 0043/0041 + die Vorwahl ohne Null + Teilnehmer-Nr.
Von der Telefonzelle:
Verwendet 1, 2, 5, 10 oder 20 Kronen-Münzen oder 10, 20, 50 Cent und 1, 2 Euro-Münzen. Minimum für ein Auslandsgespräch: DKK 5 bzw. 90 Cent. Ist der Teilnehmer nicht erreichbar, erhalten Sie in den meisten Telefonzellen das Geld nicht zurück, die bezahlte Sprechzeit bleibt jedoch erhalten. Viele Telefonzellen haben eine eigene Rufnummer, die auch aus dem Ausland angewählt werden kann. Die Funktion „Empfänger zahlt“ ist von allen Telefonzellen aus möglich. Landesweit gibt es über 4000 öffentliche Fernsprecher, in denen Telefonkarten und deutsche Chip-Karten verwendet werden können. Die Telefonkarten sind in Kiosken und Postämtern in der Stückelung 30, 50 und 100 Kronen erhältlich.
Mit dem Handy:
Handys können ohne Probleme benutzt werden. Wenn ihr euch nicht sicher seid, fragt euren Telefonanbieter.
Trinkgeld
In Dänemark ist es nicht üblich Trinkgelder zu geben, auch nicht im Hotel, Restaurant, Taxi oder beim Friseur.
Porto
Das Porto für einen Standardbrief oder eine Postkarte nach Deutschland, Österreich und die Schweiz kostet DKK 7 (ca 94 Cent).
Die Briefe müssen mit einem großen A (für "prioritaire") versehen sein.
